Wer ist Mika?
Mika – das könntest du sein. Das können deine Freund*in sein, dein kleiner Bruder oder deine große Schwester. Mika steht für die Jugendlichen in Brandenburg.
Mika mischt uff, denn Mika redet mit, Mika entscheidet mit, Mika engagiert sich. Mitmischen kannst du auch, z. B. im Jugendrat, im Jugendverband, in einer Partei, aber auch bei einer Demo oder Aktion.
Mika mischt uff informiert dich über deine Rechte mitzugestalten und deine Möglichkeiten der Jugendbeteiligung im Land Brandenburg.
Wählen
Seit Mitte Dezember 2011 gilt das Wahlrecht ab 16 Jahren in Brandenburg: Jugendliche können seitdem an Volksbegehren, Kommunalwahlen und Landtagswahlen in Brandenburg teilnehmen.
Junge Menschen in Brandenburg konnten 2014 und 2019 bereits bei zwei Landtagswahlen wählen – 2024 ist es wieder soweit.
Kommunalwahlen
Bei Kommunalwahlen wählen die Bürger*innen Abgeordnete für ihre Ortsbeiräte, Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage sowie ehrenamtliche Bürgermeister*innen und Ortsvorsteher*innen.
Die Kommunalwahlen in Brandenburg
fanden am 9. Juni 2024 statt.
Europawahl
Alle fünf Jahre findet in der EU die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die Brandenburger*innen können durch ihre Stimme mitentscheiden, was in der Europäischen Union für alle Menschen gelten soll, denn das Parlament kann wichtige Gesetze für die Mitgliedsstaaten beschließen.
Die Europawahl fand zeitgleich mit den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 statt.
Landtagswahlen
2024 steht die Wahl eines neuen Landtages an. 88 Plätze müssen im Landtag besetzt werden. Die Menschen, die gewählt werden, treffen Entscheidungen, die uns alle angehen. Die Stimmabgabe hat direkte Auswirkungen auf die konkrete Landespolitik.
Die Landtagswahl in Brandenburg fand am 22. September 2024 statt.
Und sonst so? Was geht, wenn nicht gerade gewählt wird?!
Neben Wahlen gibt es sehr viele Möglichkeiten, sich vor Ort in seinem Wohnort und darüber hinaus einzubringen. In Brandenburg sind Kommunen verpflichtet, junge Menschen in alle Belange und Entscheidungen einzubeziehen, die sie selbst betreffen. Dies regelt der §18a der Kommunalverfassung. Das geht zum Beispiel in einem Jugendgremium, wie einem Jugendparlament oder durch die Mitwirkung in Ausschüssen. Aber auch außerhalb solcher Gremien habt ihr die Möglichkeit, eure Interessen in selbstorganisierten Zusammenschlüssen, in Jugendverbänden oder auch direkt in einem Jugendclub einzubringen.
Die folgende Brandenburg-Karte listet alle Gremien, Verbände und Organisationen auf, in denen ihr euch einbringen und eure Themen und Interessen vertreten könnt.
Jugendbeteiligung in Brandenburg
In dieser Karte sammeln wir Angebote und Projekte, bei denen du dich direkt beteiligen und engagieren kannst, z.B. Initiativen, Jugendbeiräte oder Jugendverbände. In der Karte findest du auch die Kontakte von Jugendclubs oder Kinder- und Jugendbeauftragten.
Jetzt mitmischen
Eure Jugendgruppe, Initiative oder dein Jugendclub ist nicht dabei? Unsere Karte entwickelt sich ständig weiter. Tragt euch gern hier ein!
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