Wählen

Seit Mitte Dezember 2011 gilt das Wahlrecht ab 16 Jahren in Brandenburg: Jugendliche können seitdem an Volksbegehren, Kommunalwahlen und Landtagswahlen in Brandenburg teilnehmen.
Junge Menschen in Brandenburg konnten 2014 und 2019 bereits bei zwei Landtagswahlen wählen – 2024 ist es wieder soweit.

Kommunalwahlen

Europawahl

Landtagswahlen

Neben Wahlen gibt es sehr viele Möglichkeiten, sich vor Ort in seinem Wohnort und darüber hinaus einzubringen. In Brandenburg sind Kommunen verpflichtet, junge Menschen in alle Belange und Entscheidungen einzubeziehen, die sie selbst betreffen. Dies regelt der §18a der Kommunalverfassung. Das geht zum Beispiel in einem Jugendgremium, wie einem Jugendparlament oder durch die Mitwirkung in Ausschüssen. Aber auch außerhalb solcher Gremien habt ihr die Möglichkeit, eure Interessen in selbstorganisierten Zusammenschlüssen, in Jugendverbänden oder auch direkt in einem Jugendclub einzubringen.

Die folgende Brandenburg-Karte listet alle Gremien, Verbände und Organisationen auf, in denen ihr euch einbringen und eure Themen und Interessen vertreten könnt.

Eure Jugendgruppe, Initiative oder dein Jugendclub ist nicht dabei? Unsere Karte entwickelt sich ständig weiter. Tragt euch gern hier ein!

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