Wahlalter

Kurz & knackig

Mit 18 bist du volljährig – das heißt, du darfst rechtlich selbst Entscheidungen treffen, Verträge abschließen und wählen. Ab jetzt kannst du bei Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahlen mitbestimmen, wer die Politik macht. In Brandenburg bei den Landtagswahlen übrigens schon mit 16.

Kurz: 18 = Volljährig & Wahlrecht – deine Stimme zählt!

Du willst es genauer wissen?

Mit 18 Jahren ist man in Deutschland volljährig. Dann hat man auch das Recht zu wählen. Man darf dann die Abgeordneten des Bundestags wählen. In manchen Bundesländern – z.B. in Brandenburg – ist man schon mit 16 Jahren bei Landtagswahlen wahlberechtigt, in einigen Bundesländern auch bei der Kommunalwahl. Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament ist man in Deutschland mit 16 Jahren wahlberechtigt, in den meisten anderen europäischen Ländern erst mit 18 Jahren.

Mehr Informationen:
https://www.dbjr.de/artikel/argumente-das-wahlalter-absenken