Inklusion

Kurz & knackig

Alle Kinder und Jugendlichen sollen überall mitmachen können – egal, wer sie sind oder was sie können. Hindernisse oder Benachteiligungen sollen abgebaut werden, damit alle die gleichen Chancen haben.

Du willst es genauer wissen?

Inklusion ist nach §46 des BbgKJG die wirksame und gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe. Sie geht von der Vielfalt der Menschen aus, ohne einstellungs- und umweltbedingte Barrieren, die sie an einer gleichberechtigten Teilhabe hindern können und zu einer Benachteiligung führen. Alle Entscheidungen aller Beteiligter in der Kinder- und Jugendhilfe sind darauf auszurichten, dass alle jungen Menschen und ihre Familien gleichen Zugang zu den Angeboten der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe erhalten. §48 Absatz 3 regelt, dass die Träger der freien Jugendhilfe Angebote von Beginn an inklusiv gestalten sollen. Einmal jährlich sollen sich der LKJA und die Jugendhilfeausschüsse mit dem Stand der Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe befassen (§50 Befassung zum Stand der Inklusion).

Mehr Informationen:
https://www.ljr-brandenburg.de/perspektiven/