Gesetz zur Förderung und zum Schutz junger Menschen (Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz – BbgKJG)

Das Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG) regelt ausführlich den Schutz und die Förderung von jungen Menschen in Brandenburg. Es umfasst u.a. die Stärkung der Rechte junger Menschen und Familien, regelt die Ausweitung der Kinder- und Jugendbeteiligung sowie den Kinder- und Jugendschutz. Es setzt Leitlinien für Inklusion und bietet Rechtssicherheit und -klarheit für freie Träger der Jugendhilfe.

Mehr Information:
https://www.ljr-brandenburg.de/service/das-kinder-und-jugendgesetz-brandenburg/