§19 Brandenburger Kommunalverfassung

Kurz & knackig

Wenn in deiner Stadt was abgeht, das euch betrifft – Schule, Freizeit, Busse oder Umwelt – habt ihr das Recht, mitzureden! 🗣️ Die Gemeinde muss euch zuhören und euch mitmischen lassen. Und wenn sie etwas entscheidet, muss sie zeigen, ob und wie eure Meinung wirklich einbezogen wurde. 💪🔥

Du willst es genauer wissen?

§ 19 Brandenburger Kommunalverfassung gibt Kindern und Jugendlichen das Recht, bei Entscheidungen in ihrer Stadt oder Gemeinde mitzusprechen und mitzumachen – also echte politische Beteiligung vor Ort!
Kinder und Jugendliche können so in ihrer Gemeinde mitreden und mitgestalten, wenn Entscheidungen sie betreffen – zum Beispiel bei Themen wie Freizeit, Schule, Verkehr oder Umwelt.
Die Gemeinde muss dafür Möglichkeiten zur Beteiligung schaffen, z. B. durch Jugendgremien, Umfragen, Beteiligungsworkshops.
Sie kann außerdem eine Jugendbeauftragte oder einen Jugendbeauftragten ernennen, die sich um die Anliegen junger Menschen kümmern.
Wenn etwas geplant wird, das Kinder oder Jugendliche betrifft, muss die Gemeinde zeigen, wie die Meinung von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt wird bzw. wurde…

Mehr Informationen:
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkverf#19