§19

„§ 19 gibt Kindern und Jugendlichen das Recht, bei Entscheidungen in ihrer Stadt oder Gemeinde mitzusprechen und mitzumachen – also echte politische Beteiligung vor Ort!
Kinder und Jugendliche können so ihrer Gemeinde mitreden und mitgestalten, wenn Entscheidungen sie betreffen – zum Beispiel bei Themen wie Freizeit, Schule, Verkehr oder Umwelt.
Die Gemeinde muss dafür Möglichkeiten zur Beteiligung schaffen, z. B. durch Jugendbeiräte, Jugendparlamente oder Jugendforen.
Sie kann außerdem eine Jugendbeauftragte oder einen Jugendbeauftragten ernennen, die sich um die Anliegen junger Menschen kümmern.
Wenn etwas geplant wird, das Kinder oder Jugendliche betrifft, muss die Gemeinde zeigen, wie ihre Meinung berücksichtigt wurde.“

Mehr Informationen:
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkverf#19