DIE KOMMUNALWAHLEN

Fragen über Fragen – hier findest du Antworten

Was sind eigentlich Kommunen?

In Deutschland ist die politische Verwaltung in Bund, Länder und Kommunen gegliedert. Kommunen sind dabei die kleinsten politischen Verwaltungseinheiten. Dennoch sind sie die Grundlage und Teil des demokratischen Gemeinwesens. Laut Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes haben Kommunen das Recht, sich selbst zu verwalten. 

Wie viele Kommunen gibt es in Brandenburg?

Der Begriff Kommune ist auf den ersten Blick irreführend, da du nicht in deiner Kommune, sondern deiner Gemeinde wählst. Er steht deshalb nicht für eine tatsächliche Kommune, sondern ist ein Oberbegriff für die Gemeinden, zu denen unter anderem auch Städte und Landkreise zählen. In Brandenburg gibt es 413 Gemeinden in 14 Landkreisen.  Von den 413 Gemeinden sind 270 amtsangehörig. Das heißt, sie gehören einem Amt (einer Verwaltungsbehörde) an. Diese Gemeinden haben keine eigene Verwaltung. 

Die restlichen 143 Gemeinden sind amtsfrei. Das heißt, sie haben keine eigene Verwaltung und gehören keinem Amt an. In den amtsfreien Gemeinden gibt es insgesamt 1.775 Ortsteile. Von den 413 Gemeinden sind zudem 113 Städte. Vier Städte gehören keinem Landkreis an und sind daher kreisfrei. Diese sind:

  • Brandenburg an der Havel
  • Cottbus
  • Frankfurt (Oder)
  • Potsdam (als Landeshauptstadt)
Welche Aufgaben haben Kommunen?

Eine ganze Menge! Sie sind für alle Angelegenheiten der Gemeinde, der Stadt oder des Landkreises zuständig, es sei denn, es ist gesetzlich anders geregelt. Dazu zählen der soziale Wohnungsbau, die Müllabfuhr, die Versorgung der Kommune mit Strom und Wasser, die Bereitstellung von Kitaplätzen, der Schul- und Straßenbau sowie die gesundheitliche Versorgung der Einwohner*innen. In den Gemeinden der Sorben/Wenden muss zudem die sorbische/wendische Kultur und Sprache gefördert werden. Kommunen kümmern sich also um die Dinge, die die Menschen vor Ort bewegt. Wo wird das neue Jugendzentrum gebaut? Wann hat die Stadtbibliothek geöffnet? Muss das Hallenbad geschlossen werden oder lohnt sich eine Sanierung? Mit deiner Stimme entscheidest du direkt, wer deine Interessen an dem Ort vertritt, an dem du lebst. 

Wer darf wählen?

Im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind alle Deutschen und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • ihren ständigen Wohnsitz im Wahlgebiet haben oder sich dort sonst

gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben

  • infolge eines Richterspruchs nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer weder die deutsche noch die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes hat, darf bei den Kommunalwahlen in Brandenburg nicht wählen. Sorry!

Wer stand zur Wahl? 

Im Grunde Menschen wie du und ich. Bei den Kommunalwahlen geht es nicht um die große Politik, sondern die Dinge, die in deinem Kiez passieren. Theoretisch könnte als auch deine Nachbarin oder dein Sporttrainer auf einem der Wahlzettel zu finden sein. Diese stellen sich dann für folgende Aufgaben zur Wahl:

  • Ortsbeiräte 
    Ein Ortbeirat vertritt die Interessen eines Ortsteils gegenüber der Stadt oder Gemeinde. Die Mitglieder eines Ortsbeirats wählen die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher. In Ortsteilen ohne Ortsbeiräte wählen die Bürger*innen ihre Ortsvorsteherin oder ihren Ortsvorsteher direkt. 

Ein Ortsbeirat besteht aus mindestens drei und höchstens neun Mitgliedern. Die Mitglieder in den Ortsbeiräten sind Bindeglieder zwischen den Bewohner*innen des Ortsteils und der Gemeindevertretung. Sie haben nicht die umfangreiche Entscheidungsgewalt wie Gemeindevertretungen, können aber auch nicht einfach übergangen werden.

  • Gemeindevertretungen 
    Sie sind zuständig für die Angelegenheiten ihrer Gemeinden. In den Städten sind es die Stadtverordnetenversammlungen. Sie bestehen aus den Gemeindevertreter*innen beziehungsweise den Stadtverordneten und der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister als stimmberechtigtem Mitglied. 
     
  • Verbandsgemeindevertretung 
    Die Verbandsgemeindevertretung besteht aus den ehrenamtlich tätigen Verbandsgemeindevertreter*innen und der hauptamtlich tätigen Verbandsgemeindebürgermeisterin oder dem -bürgermeister als stimmberechtigtem Mitglied. 
  • Kreistage
    Der Kreistag ist die kommunale Vertretung eines Landkreises. Ein Kreistag besteht aus den Kreistagsabgeordneten und der Landrätin oder dem Landrat als stimmberechtigtem Mitglied. Der Kreistag ist das oberste Organ eines Landkreises und entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten, die den Landkreis betreffen. Das sind meist Aufgaben, die einzelne Gemeinden oder Städte nicht allein bewältigen können, wie zum Beispiel die Abfallentsorgung, den Betrieb von Krankenhäusern, den Bau und die Instandhaltung von Schulen oder die Instandhaltung von Kreisstraßen.
     
  • Ehrenamtliche Bürgermeister*innen
    Sie sind in Gemeinden tätig, die zu einem Amt gehören (amtsangehörig), eine Ortsgemeinde innerhalb einer Verbandsgemeinde vertreten oder 
    die mitverwaltete Gemeinde in einer Mitverwaltung vertreten.  Die ehrenamtlichen Bürgermeister*innen werden direkt für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
Bekommen die Mitglieder in den Kommunalvertretungen Geld?

Um es kurz zu machen: Ja und nein! Gemeindevertreter*innen, Stadtverordnete und Kreistagsabgeordnete sowie Mitglieder von Ortsbeiräten sind ehrenamtlich tätig und bekommen deshalb kein Geld für ihre Tätigkeit. Sie haben aber einen Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls. Meist ist das ein pauschales Sitzungsgeld oder die Erstattung von Fahrtkosten. In einigen Gemeinden wird auch für die Kinderbetreuung ein bestimmter Ausgleich gezahlt. 

Ehrenamtliche Bürgermeister*innen und Kreistagsvorsitzende sowie Ortsvorsteher*innen können ebenfalls eine Aufwandsentschädigung und ein so genanntes Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen erhalten. Die Höhe der Entschädigung regelt eine Entschädigungssatzung. Es gibt bestimmte Höchstsätze, die nicht überschritten werden dürfen. Monatlich pauschale Aufwandsentschädigungen reichen von 320 bis 2.120 Euro, für Mitglieder kommunaler Vertretungen von 70 bis 320 Euro.

Was nützt meine Stimme? 

Die Wahl ist die wichtigste Möglichkeit, um Einfluss auf die Kommunalpolitik zu nehmen und mitzubestimmen, was vor deiner Haustür passiert. Demokratie lebt von der Beteiligung. Nur auf diesem Weg werden deine Interessen sichtbar und können am Ende in Politik und Gesellschaft wahrgenommen werden.

Wie viele Stimmen habe ich?

Kurz gesagt: Du hast bei den Kommunalwahlen in Brandenburg genau drei stimmen. Diese kannst du einer einzigen Person geben oder sie auf verschiedene Bewerber*innen aufteilen. Du kannst auch nur eine oder zwei Stimmen abgeben. Dies dient der Gewichtung deiner Stimmen. Diese Art der Stimmverteilung heißt übrigens kumulieren oder panaschieren.

Wo kann ich wählen gehen?

Gewählt werden kann im Wahllokal oder per Briefwahl. Online geht’s leider nicht. Die Wahlbenachrichtigung, die du rund drei Wochen vor der Wahl per Post an deine Meldeadresse erhältst, enthält auch die Information, in welchem Wahllokal du deine Stimmen abgeben kannst. Wer in einem anderen Wahllokal wählen möchte, muss bei der zuständigen Wahlbehörde einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen. Die Anschrift befindet sich übrigens auf der Wahlbenachrichtigung.

Was passiert im Wahllokal?

Beim Betreten Wahllokals gibst du deine Wahlbenachrichtigung beim Wahlvorstand ab. Wenn du die Benachrichtigung zu den Kommunalwahlen in Brandenburg nicht mehr finden kannst, weist du dich mit einem Personaldokument mit Foto aus (Personalausweis, Pass oder Führerschein). Auch mit Wahlbenachrichtigung hast du zur Sicherheit ein Personaldokument dabei. Nach Prüfung deiner Unterlagen erhältst du deine Stimmzettel. Dann geht es in die Wahlkabine. In jedem Wahllokal sind dafür eine oder mehrere Wahlkabinen mit Tischen und Stiften vorhanden. Nach dem Ausfüllen der Stimmzettel faltest du diese einmal (die beschriebene Seite ist innen) und du gibst sie bei der Wahlurne ab.

Du hast immer noch nicht genug und möchtest wissen, wie die Wahl ausgegangen ist? Hier findest du mehr Antworten rund um die Kommunalwahlen 2024 im Land Brandenburg:
Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung
So haben Brandenburger Kommunen bei den Kreistagswahlen abgestimmt – rbb24
Kreistagswahlen/Wahlen der Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte
Ergebnisse der Kommunalwahlen in Brandenburg 2024 – Tagesschau
Statement zu den Wahlergebnisse vom LJR

Am 09. Juni 2024 fand auch die Europawahl statt. Auch hier zählte deine Stimme!

Mehr Infos dazu findest Du hier.

Am 22. September 2024 fanden die Landtagswahlen statt. Landtags – Was? Auch hier war deine Stimme gefragt.

Mehr Infos dazu findest Du hier.