Seit dem Sommer 2018 sind die Brandenburger Kommunen und Landkreise dazu verpflichtet, junge Menschen an allen sie berührenden Entscheidungen zu beteiligen. Dies regelt Paragraf 18a der Brandenburger Kommunalverfassung.
Seit dem Sommer 2018 sind die Brandenburger Kommunen und Landkreise dazu verpflichtet, junge Menschen an allen sie berührenden Entscheidungen zu beteiligen. Dies regelt Paragraf 18a der Brandenburger Kommunalverfassung.